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   OLG Köln, 16.02.2001 - 16 Wx 4/01   

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OLG Köln, 16.02.2001 - 16 Wx 4/01 (https://dejure.org/2001,2300)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.02.2001 - 16 Wx 4/01 (https://dejure.org/2001,2300)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Februar 2001 - 16 Wx 4/01 (https://dejure.org/2001,2300)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 148; ; BGB § ... 32; ; WEG § 25 I; ; WEG § 24 Abs. 6 S. 1; ; WEG § 10 Abs. 3; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 45 Abs. 1; ; AktG § 130 Abs. 2; ; GenG § 51 Abs. 1; ; FGG § 28 Abs. 2; ; FGG § 28 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG §§ 23, 24
    Unrichtige Beschlussfeststellung durch den Versammlungsleiter im WEG -Verfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 543
  • FGPrax 2001, 179
  • ZMR 2001, 387
  • ZWE 2001, 280
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Hamm, 07.06.1979 - 15 W 56/79
    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 16 Wx 4/01
    Einer dahingehenden abschließenden Entscheidung stehen jedoch die auf weitere Beschwerde ergangenen Entscheidungen des OLG Hamm vom 28.12.89 - 15 W 441/89 - und vom 7.6.79 - 15 W 56/79 - (OLGZ 90, 180 und 79, 296) entgegen, denn auf der Grundlage der vom OLG Hamm vertretenen Rechtsauffassung müsste der Senat die Entscheidung des Landgerichts als auch die des Amtsgerichts abändern und den Anfechtungsantrag zurückweisen.

    Nach der Rechtsprechung des OLG Hamm (OLGZ 90, 180 und 79, 296) soll hingegen die Feststellung des Vorsitzenden der Eigentümerversammlung, ein Antrag habe die erforderliche Mehrheit nicht gefunden und es sei damit kein Eigentümerbeschluss zustande gekommen, vorläufig verbindlich sein, wenn nicht die Sachlage so eindeutig ist, dass auch ohne Verkündung durch den Vorsitzenden eine eindeutig protokollarisch festgelegte Willensäußerung der Eigentümerversammlung vorliegt.

  • OLG Hamm, 28.12.1989 - 15 W 441/89
    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 16 Wx 4/01
    Einer dahingehenden abschließenden Entscheidung stehen jedoch die auf weitere Beschwerde ergangenen Entscheidungen des OLG Hamm vom 28.12.89 - 15 W 441/89 - und vom 7.6.79 - 15 W 56/79 - (OLGZ 90, 180 und 79, 296) entgegen, denn auf der Grundlage der vom OLG Hamm vertretenen Rechtsauffassung müsste der Senat die Entscheidung des Landgerichts als auch die des Amtsgerichts abändern und den Anfechtungsantrag zurückweisen.

    Nach der Rechtsprechung des OLG Hamm (OLGZ 90, 180 und 79, 296) soll hingegen die Feststellung des Vorsitzenden der Eigentümerversammlung, ein Antrag habe die erforderliche Mehrheit nicht gefunden und es sei damit kein Eigentümerbeschluss zustande gekommen, vorläufig verbindlich sein, wenn nicht die Sachlage so eindeutig ist, dass auch ohne Verkündung durch den Vorsitzenden eine eindeutig protokollarisch festgelegte Willensäußerung der Eigentümerversammlung vorliegt.

  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 16 Wx 4/01
    Deshalb ist eine Eigentümergemeinschaft befugt, über eine bereits geregelte Angelegenheit erneut zu beschließen, der neue Eigentümerbeschluss muss aber nach § 21 Abs. 3 und 4 WEG schutzwürdige Belange eines Wohnungseigentümers aus dem Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses beachten (vgl. BGH NJW 91, 979).
  • BGH, 25.01.1982 - II ZR 164/81

    Mehrheit bei Stimmenthaltungen in Vereinsversammlungen

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 16 Wx 4/01
    Seit der Entscheidung des in WEG-Sachen zuständigen V. Zivilsenats des BGH vom 8.12.1988 (NJW 89, 1090 = MDR 89, 435), mit der dieser die vom II. Zivilsenat zu § 32 BGB vertretene Auffassung zur Bedeutung der Stimmenthaltung teilt (BGHZ 83, 35, 37 [= MDR 1982, 551]; WM 1987, 651, 652 [= MDR 1987, 737]; RGZ 20, 140, 142), ist geklärt, dass Stimmenthaltungen bei der Bestimmung der Mehrheit i. S. von § 25 I WEG nicht mitzuzählen sind (ebenso Bärmann/Pick/Merle WEG § 25 Rdnr. 93; Staudinger/Bub § 25 Rdnr. 94; Palandt/Bassenge BGB § 25 WEG Rdnr. 11).
  • BGH, 08.12.1988 - V ZB 3/88

    Ermittlung der Mehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 16 Wx 4/01
    Seit der Entscheidung des in WEG-Sachen zuständigen V. Zivilsenats des BGH vom 8.12.1988 (NJW 89, 1090 = MDR 89, 435), mit der dieser die vom II. Zivilsenat zu § 32 BGB vertretene Auffassung zur Bedeutung der Stimmenthaltung teilt (BGHZ 83, 35, 37 [= MDR 1982, 551]; WM 1987, 651, 652 [= MDR 1987, 737]; RGZ 20, 140, 142), ist geklärt, dass Stimmenthaltungen bei der Bestimmung der Mehrheit i. S. von § 25 I WEG nicht mitzuzählen sind (ebenso Bärmann/Pick/Merle WEG § 25 Rdnr. 93; Staudinger/Bub § 25 Rdnr. 94; Palandt/Bassenge BGB § 25 WEG Rdnr. 11).
  • BGH, 12.01.1987 - II ZR 152/86

    Mehrheitsentscheidungen in einem Verein

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 16 Wx 4/01
    Seit der Entscheidung des in WEG-Sachen zuständigen V. Zivilsenats des BGH vom 8.12.1988 (NJW 89, 1090 = MDR 89, 435), mit der dieser die vom II. Zivilsenat zu § 32 BGB vertretene Auffassung zur Bedeutung der Stimmenthaltung teilt (BGHZ 83, 35, 37 [= MDR 1982, 551]; WM 1987, 651, 652 [= MDR 1987, 737]; RGZ 20, 140, 142), ist geklärt, dass Stimmenthaltungen bei der Bestimmung der Mehrheit i. S. von § 25 I WEG nicht mitzuzählen sind (ebenso Bärmann/Pick/Merle WEG § 25 Rdnr. 93; Staudinger/Bub § 25 Rdnr. 94; Palandt/Bassenge BGB § 25 WEG Rdnr. 11).
  • BGH, 23.09.1996 - II ZR 126/95

    Vertretung einer Genossenschaft in einem Rechtsstreit mit Mitgliedern; Wirkung

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 16 Wx 4/01
    Dieser Gleichlauf der gesetzlichen Regelungen im Aktien- und Genossenschaftsrecht gebietet es, der Feststellung des Beschlussergebnisses durch den Versammlungsleiter auch im Genossenschaftsrecht konstitutive Bedeutung beizumessen ( BGH NJW 97, 318 = MDR 97, 152).
  • BGH, 26.05.1975 - II ZR 34/74
    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 16 Wx 4/01
    Im Bereich des Vereinsrechts wird dagegen die konstitutive Wirkung der Feststellung und Verkündung eines Beschlussergebnisses abgelehnt, wofür maßgebend ist, dass der Gesetzgeber im Vereinsrecht davon abgesehen hat, eine fristgebundene Anfechtungsklage einzuführen (BGH aaO und NJW 75, 2101).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 3 Wx 7/98
    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 16 Wx 4/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BayObLG (vgl. zuletzt NZM 99, 712 sowie NZM 98, 867, 917 und 1010 jeweils mwN) und der ihm folgenden h.M., der sich der Senat anschließt, kommt der Feststellung des Versammlungsleiters, dass ein Beschlussantrag abgelehnt oder angenommen sei, grundsätzlich keine ausschlaggebende oder konstitutive, sondern nur deklaratorische Bedeutung zu, was umso mehr gilt, wenn die Feststellung in Widerspruch zu dem gleichfalls festgestellten Abstimmungsergebnis steht (vgl. KG OLGZ 89, 423; 90, 421 und 93, 52, 55).
  • KG, 06.06.1990 - 24 W 1227/90

    Feststellung des Zustandekommens bzw. Nichtzustandekommens von

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2001 - 16 Wx 4/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BayObLG (vgl. zuletzt NZM 99, 712 sowie NZM 98, 867, 917 und 1010 jeweils mwN) und der ihm folgenden h.M., der sich der Senat anschließt, kommt der Feststellung des Versammlungsleiters, dass ein Beschlussantrag abgelehnt oder angenommen sei, grundsätzlich keine ausschlaggebende oder konstitutive, sondern nur deklaratorische Bedeutung zu, was umso mehr gilt, wenn die Feststellung in Widerspruch zu dem gleichfalls festgestellten Abstimmungsergebnis steht (vgl. KG OLGZ 89, 423; 90, 421 und 93, 52, 55).
  • BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99

    Zum Beschluss des Versammlungsleiter, die Stimmen eines Eigentümers wegen

  • KG, 18.03.1992 - 24 W 6007/91

    Abgrenzung zwischen Mehrheitsbeschluß und Probeabstimmung zur Erforschung des

  • KG, 12.07.1989 - 24 W 1063/89
  • OLG Frankfurt, 07.09.1987 - 20 W 191/87
  • RG, 09.03.1888 - II 6/88

    1. Genügt der auf Grund. des Art. 190a bezw. Art. 222 H.G.B. (in der Fassung von

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Es sieht sich hieran jedoch durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm vom 7. Juni 1979 (OLGZ 1979, 296) und vom 28. Dezember 1989 (OLGZ 1990, 180) gehindert und hat deshalb die Sache mit Beschluß vom 16. Februar 2001 (ZMR 2001, 387 = ZWE 2001, 280) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
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